Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37433
OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09 (https://dejure.org/2009,37433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.04.2009 - 3 W 346/09 (https://dejure.org/2009,37433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. April 2009 - 3 W 346/09 (https://dejure.org/2009,37433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,37433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung zur Vergütung eines Rechtsanwalts i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1858
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 26.11.2008 - 20 WF 839/08

    Allgemeines Verfahrensrecht; Gebühren- und Kostenrecht; Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    Die Verfahrensgebühr sei daher nicht oder nur nach Maßgabe von VV 2503 Abs. 2 S. 1 zu ermäßigen, es sei denn, die außergerichtliche Vergütung sei bereits bezahlt (vgl. etwa OLG Stuttgart, RVGreport 09, 106 unter Aufgabe früherer Rspr., zu dieser AGS 08, 561; OLG Oldenburg, 5. Zivilsenat, MDR 08, 1006; ersichtlich auch OLG Dresden, 20. Zivilsenat, B. v. 26.11.08, 20 WF 839/08 zu II.3.).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08

    Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr.

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    Die Verfahrensgebühr sei daher nicht oder nur nach Maßgabe von VV 2503 Abs. 2 S. 1 zu ermäßigen, es sei denn, die außergerichtliche Vergütung sei bereits bezahlt (vgl. etwa OLG Stuttgart, RVGreport 09, 106 unter Aufgabe früherer Rspr., zu dieser AGS 08, 561; OLG Oldenburg, 5. Zivilsenat, MDR 08, 1006; ersichtlich auch OLG Dresden, 20. Zivilsenat, B. v. 26.11.08, 20 WF 839/08 zu II.3.).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    So schließt er sich dieser an, zumal es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht, dass die zur Aufklärungspflicht des Anwalts angestellten Erwägungen gerade auch im Festsetzungsverfahren beachtlich sind (NJW 07, 844, 847 zu § 56 g FGG).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08

    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr;

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    Zur Berechnung des anzurechnenden Teils der Geschäftsgebühr wird teils auf die Gebühren nach§ 49 RVG, teils gar auf die nach § 13 RVG abgestellt (vgl. etwa OLG Oldenburg, 2. und 13. Zivilsenat, MDR 08, 1185 bzw. RVGreport 08, 342; OLG Braunschweig, AGS 08, 606; OLG Frankfurt, 18. ZS, RVGreport 09, 143).
  • OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    Auch er muss, wie die Staatskasse, Gegenteiliges beweisen (BGH, wie vor; vgl. auch Senat, B. v. 04.02.09, 3 W 114/09 = LG Leipzig, 7 O 440/08 und B. v. 27.01.09, 3 W 75/09, jeweils n.v.).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 7 O 440/08

    Keine Rückwirkung einer Auflage auf durchgeführtes Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    Auch er muss, wie die Staatskasse, Gegenteiliges beweisen (BGH, wie vor; vgl. auch Senat, B. v. 04.02.09, 3 W 114/09 = LG Leipzig, 7 O 440/08 und B. v. 27.01.09, 3 W 75/09, jeweils n.v.).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09
    Ohnehin müsste sie Gegenteiliges beweisen (BGH, B. v. 22.01.08, VIII ZB 57/07, Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht